Leasing

Zum Erhalt Ihrer Gesundheit und unserer schönen Heimat gibt es ein Leasing-Modell, dass Ihren Arbeitgeber bei der Bezahlung eines E-Bikes mit einbezieht. Das ist interessant, wenn sie damit spekulieren, sich ein E-Bike zuzulegen.

Leasing ist eine Sonderform der Miete. Beim E-Bike-Leasing kann der Arbeitgeber Leasing-Nehmer sein, bezahlt die monatlichen Raten und überlässt Ihnen das E-Bike. Als Mitarbeiter versteuern Sie diesen geldwerten Vorteil im Rahmen der 1 % Regelung. 1 % des Bruttolistenpreises des E-Bikes wird der monatlichen Lohnsteuer des Arbeitnehmers unterworfen, während der Arbeitgeber die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machend kann.

Der Vorteil dabei ist, dass der Anschaffungspreis Ihres E-Bikes bis zu 32 % reduziert werden kann. Dies gelingt durch Einsparungen bei Steuern und Lohnnebenkosten. Monatliche Raten können dann je nach Absprache mit dem Arbeitgeber kompensiert werden.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre weiteren Fragen von Ihnen. Sprechen Sie uns jederzeit darauf an und wir finden gemeinsam eine Lösung für Sie.